Energieaudit nach DIN 16247

So sparen Unternehmen Energiekosten

Steigende Energiekosten und gesetzliche Vorgaben machen ein effizientes Energiemanagement für Unternehmen unerlässlich. Ein Energieaudit nach DIN 16247 kann dabei helfen, Einsparpotenziale zu identifizieren und Energiekosten langfristig zu senken, wenn es denn richtig angewendet wird.

Doch wer ist eigentlich zur Durchführung verpflichtet? Und wie läuft ein Energieaudit ab?

In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Energieaudit ist, welche Unternehmen davon profitieren und wie Sie durch gezielte Maßnahmen Ihre Energieeffizienz steigern können.

Was ist ein Energieaudit nach DIN 16247? Definition und Vorteile

Ein Energieaudit umfasst eine systematische Analyse des Energieverbrauchs in einem Unternehmen durch einen von der BAFA zugelassenen Auditor (uns zum Beispiel). Ziel ist es, den IST-Zustand des Verbrauchs darzustellen, Einsparpotenziale zu identifizieren und daraus Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz abzuleiten.

Ein Energieaudit bringt Unternehmen zahlreiche Vorteile – sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch. Durch eine detaillierte Analyse des Energieverbrauchs lassen sich Kosteneinsparungen erzielen, indem ineffiziente Prozesse identifiziert und optimiert werden. 

Ferner trägt ein systematisches Energiemanagement zur Nachhaltigkeit bei, indem der CO₂-Ausstoß reduziert und der Energieverbrauch gesenkt wird. Unternehmen profitieren zudem von einer Optimierung betrieblicher Prozesse, da Maschinen, Beleuchtung oder Heizsysteme effizienter genutzt werden können. Ein weiterer Pluspunkt sind die staatlichen Fördermöglichkeiten, die Firmen finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Energieeinsparung bieten.

Nicht zuletzt kann die Durchführung eines Energieaudits einen Wettbewerbsvorteil bieten, der über die einfache Kostenreduktion hinausgeht: Kunden und Geschäftspartner legen zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit und energieeffizientes Wirtschaften.

Zu guter Letzt: Der neutrale Blick von außen, durch einen erfahrenen Auditor kann Einsparpotenziale offenbaren, die vielleicht bisher gar nicht bekannt sind. Neue Entwicklungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung gehen schnell voran!

Ablauf eines Energieaudits: Die 5 wichtigsten Schritte

Energieaudits laufen, normbedingt, immer nach dem gleichen Schema ab, orientieren sich dabei aber eng an den Bedürfnissen des auditierten Unternehmens:

1. Einleitendes Gespräch und Festlegung des Umfangs

  • Ziel: Definition des Audit-Umfangs (z. B. gesamte Firma oder einzelne Standorte)
  • Klärung gesetzlicher Anforderungen und individueller Unternehmensziele
  • In welcher Tiefe soll das Audit durchgeführt werden?

 

2. Datenerfassung und Analyse des Energieverbrauchs

  • Sammlung von Verbrauchsdaten (Strom, Gas, Wärme, Kraftstoffe)
  • Analyse von Lastprofilen und Plausibilisierung des Verbrauchs

 

3. Bestandsaufnahme

  • Vor-Ort-Inspektion zur Ermittlung der Energieverbraucher
  • Aufbau eines Anlagenkatasters mit Zuweisung von 

 

4. Auswertung und Identifikation von Einsparpotenzialen

  • Berechnung möglicher Energieeinsparungen nach DIN 17463
  • Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
  • Erstellung des Berichts und Abschlussgespräch
  • Detaillierter Bericht mit Ergebnissen, Maßnahmen und Wirtschaftlichkeitsbewertung
  • Präsentation der Ergebnisse & Beratung zur Umsetzung

 

Im Normalfall bedeutet bei uns das Ende eines Audits nichts anderes als den ersten Schritt zur konkreten Umsetzung der Maßnahmen, die wir natürlich bis zur Umsetzung gerne begleiten. Wir sind bereits mit dem Unternehmen vertraut, wir kennen die Energieflüsse, jetzt können wir Sie bei der Optimierung ideal unterstützen.

Wer braucht ein Energieaudit? Gesetzliche Vorgaben und Pflichten

Die Durchführung eines Energieaudits ist nach § 8 EDL-G Pflicht für alle Nicht-KMU.

Hierzu zählen alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente, also: zwei Halbtagsstellen ergeben eine vollzeitäquivalente Stelle).

Ein weiteres Kriterium wäre, falls Ihr Unternehmen einen Umsatz von mehr 50 Mio. Euro pro Jahr erreicht oder eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro.

Vorsicht: Bei verbundenen Unternehmen muss überprüft werden, ob ein eigenständiger Betrieb vorliegt. Ist dies nicht der Fall, werden zur Bewertung des KMU-Status das Mutterunternehmen und/oder der Konzernverbund mit herangezogen.

Weiterhin sind seit dem 18.11.2023 nach § 8 EnEfG alle Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh/a verpflichtet, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ein Energieaudit machen müssen oder gar ein Managementsystem einführen? Sprechen Sie uns an! 

Falls Sie ein KMU sind, können Sie trotzdem ein freiwilliges Energieaudit durchführen, es wird aber empfohlen, dass Ihre jährlichen Energiekosten mindestens 25.000 € im Jahr betragen, da die Kosten des Audits ansonsten in keinem Verhältnis zu den möglichen Einsparungen stehen. 

Kosten und Fördermöglichkeiten für ein Energieaudit nach DIN 16247

Die Kosten für ein Energieaudit nach DIN 16247-1 hängen von mehreren Faktoren ab, wie etwa der Unternehmensgröße, der Anzahl der Standorte und der Komplexität der Prozesse, und natürlich auch vom gewünschten Gütegrad des Energieaudits.

Wir bei Envision Solutions bieten in den meisten Fällen ein Energieaudit des Grades 2 oder 3 an, also detaillierte Analysen der Energieflüsse und mindestens 90 % identifizierte Verbraucher, da wir überzeugt sind, dass nur dann die Ziele eines Audits auch wirklich erreicht werden können. In einzelnen Fällen kann aber auch ein vereinfachtes Audit Grad 1 sinnvoll sein.

Sind sie nach EDL-G dazu verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen, gibt es leider keine Möglichkeit, die Durchführung eines Energieaudits zu fördern. 

Anders sieht es aus, wenn Sie ein freiwilliges Audit durchführen möchten. Hierzu ist nach Modul 1 der Bafa eine Förderung von bis zu 80 % der Kosten eines Audits möglich, jedoch nur maximal 1.200 € für kleine Unternehmen (< 10 Mitarbeiter) und bis zu 6.000 € für mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter).

Unabhängig davon, ob Sie verpflichtet sind, ein Audit durchzuführen, oder es freiwillig tun: Ein Großteil der von uns vorgeschlagenen Maßnahmen ist förderfähig, entweder bei der BAFA, der kfW oder durch ein regionales Förderprogramm. Auch hier beraten wir Sie gerne!

Sie haben weitere Fragen? Nehmen Sie Kontakt über unser Formular auf, wir melden uns dann in Kürze bei Ihnen!

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