Wie ermittelt man den eigenen Energieverbrauch?

Wie energieeffizient arbeitet Ihr Unternehmen wirklich? Viele Betriebe zahlen hohe Energiekosten, ohne genau zu wissen, welche Prozesse und Anlagen den größten Verbrauch verursachen. Doch eine detaillierte Analyse des Energieverbrauchs ist der Schlüssel, um Einsparpotenziale zu identifizieren, Kosten zu senken und Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Seit Veröffentlichung des Energieeffizienzgesetzes bekommt die Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs allerdings noch einmal eine neue Dimension, denn Sie müssen wissen, welche Pflichten sich für Sie ableiten. Vorsicht: Bereits ab 2,5 GWh/a (2.500.000 kWh/a) sind Unternehmen verpflichtet, wirtschaftliche Maßnahmen zu veröffentlichen und ihre Abwärme in der Plattform für Abwärme zu registrieren.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Energieverbrauch Ihres Unternehmens ermitteln, welche Schritte Sie dafür sinnvollerweise unternehmen und wie Sie den ganzen Prozess optimieren können, um in Zukunft Energie und damit Kosten zu sparen.

Warum ist die Ermittlung des Energieverbrauchs für Unternehmen so wichtig?

Energie ist ein bedeutender Kostenfaktor in vielen Unternehmen. Durch eine detaillierte Verbrauchsanalyse lassen sich Energieeinsparpotenziale aufdecken und gezielte Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ergreifen. So können Unternehmen langfristig ihre Betriebskosten senken und wettbewerbsfähig bleiben.

Weiterhin ist eine nachhaltige Entwicklung nur möglich, wenn man den Fortschritt konstant überwacht. Das weiß jeder, der schon mal versucht hat, abzunehmen. Der ständige Gang auf die Waage kann durchaus unangenehme Gefühle auslösen, aber ohne ihn wissen wir nicht, wo wir gerade stehen, und was wir als Nächstes unternehmen sollten.

Und Nachhaltigkeit ist nicht nur ein Trend, sondern ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die ihren Energieverbrauch messen und optimieren, leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und verbessern ihr Umweltimage. Das kann sich positiv auf die Außenwahrnehmung auswirken und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Speziell im aktuellen politischen Klima ist eine Transparenz des eigenen Verbrauchs ein erster Schritt in Richtung Unabhängigkeit vom unsicheren Weltgeschehen.

Zukünftig sehen wir aber noch einen ganz anderen Punkt auf Unternehmen zukommen: Unabhängig von politischen Entscheidungen werden Banken und Versicherungen mehr und mehr Fokus auf Nachhaltigkeit legen. Wer die Folgen des Klimawandels nicht in seine Planungen einbezieht, bekommt gegebenenfalls schlechtere Kreditkonditionen oder eventuell sogar gar keinen Versicherungsschutz mehr.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So analysiert Ihr Unternehmen den Energieverbrauch

Und um Transparenz zu schaffen, gilt es, in einem ersten Schritt, den Verbrauch und die Kosten, die durch Energie verursacht werden, für das vergangene Jahr, oder am besten die vergangenen drei Jahre zusammenzustellen. Bereits in diesem ersten Schritt kann eine Verbrauchsentwicklung erkannt und erste Maßnahmen abgeleitet werden.

Hierzu gehören neben dem Strom- und Gasverbrauch noch einige andere Energieträger, die in vielen Fällen nicht beachtet werden, die aber im Einzelfall sehr große Auswirkungen auf den Gesamtverbrauch und damit natürlich auch auf die möglichen Einsparmöglichkeiten haben.

Dabei sprechen wir vor allem vom Fuhrpark, denn auch der Betrieb der Fahrzeuge mit Kraftstoffen zählt (mit einigen sehr wenigen Ausnahmen) zum Gesamtenergieverbrauch eines Unternehmens dazu. Dies kann sich bei größeren Unternehmen auf weniger als 1 % belaufen, und damit nur geringe Relevanz für die Gesamtbilanz aufweisen, muss aber natürlich gesetzeskonform aufgenommen werden, um den Gesamtverbrauch abbilden zu können.

Weiterhin mitunter schwierig zu bewerten ist der Energieverbrauch in gemieteten Objekten, in denen das eigene Unternehmen nicht für den Betrieb der Heizungsanlage zuständig ist. Hier ist man häufig auf die Güte der Daten von Dritten abhängig. Häufig werden auch einfach nur die Gesamtkosten flächenmäßig umgelegt, und ein genauer Verbrauch ist nicht zu ermitteln. In dem Fall ist es möglich, mit üblichen Kennwerten den Verbrauch anzunähern. Ausklammern des Verbrauchs ist nicht möglich.

Die BAFA hat das „Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs“ auf ihrer Seite zu den Energieaudits veröffentlicht, das vor allem in Hinblick auf die Bilanzgrenzen und die vom Gesamtverbrauch ausgenommenen Energieträger thematisiert: Link

Falls danach noch weitere Fragen auftreten, können Sie sich gerne an uns wenden.

Die bekannten Probleme bei der Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs

Das größte Hindernis bei der Ermittlung des eigenen Energieverbrauchs ist der Mangel an einer soliden Datengrundlage. In der Regel liegt eine Jahresabrechnung für den Stromverbrauch vor, und mit etwas Glück auch für den Wärmeverbrauch, sei es Erdgas, Heizöl oder Fernwärme. Diese Informationen reichen zwar aus, um den Gesamtverbrauch zu ermitteln, wirkliche Hinweise auf eine mögliche Optimierung sind damit aber nicht möglich. Dazu sind genauere Messungen nötig, idealerweise in viertelstunden- oder stundengenauer Auflösung.

Nicht immer sind dafür Monitoringsysteme nötig. Nach § 12 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist für jede Abnahmestelle mit mehr als 100.000 kWh/a Stromverbrauch oder mehr als 100 kW Anschlussleistung die sogenannte registrierende Leistungsmessung (RLM) verpflichtend. Das bedeutet, dass dem Netzbetreiber für den Stromanschluss bereits Viertelstundenwerte vorliegen, die man abfragen kann.

Ähnliches gilt für den Gasanschluss, wobei hier die Grenzwerte deutlich höher liegen. Eine RLM-Messung ist erst ab 1,5 Mio kWh/a oder einer Anschlussleistung von 500 kW vorgesehen. Auch hier lassen sich die Daten vom Netzbetreiber abrufen, allerdings nur im Stundentakt.

Durch das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ werden zukünftig übrigens alle Stromzähler mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 kWh/a mit einem Smart Meter ausgestattet, dann sind auch diese Anschlüsse dauerhaft überprüfbar. 

Ein anderes Problem taucht häufig auf, wenn die Daten aus den vergangenen Jahren nicht mehr auffindbar sind oder nicht ordnungsgemäß abgerechnet worden sind. In einem solchen Fall lässt sich auch aufgrund bekannter Werte eine Abschätzung tätigen. Dies ist selbstverständlich nur dann möglich, wenn die Datengrundlage vergleichbar ist, sich also zum Beispiel keine grundlegenden Änderungen am Gesamtzustand des Gebäudes ergeben haben.

Eines der häufigsten Probleme, mit denen wir bei Audits oder anderen Analysen zu kämpfen haben, sind fehlende oder unzureichende Nebenkostenabrechnungen. Wenn ein Audit durchgeführt wird, muss ein vollständiges Jahr herangezogen werden, und idealerweise auch das letzte vollständige Jahr. Häufig sind aber auch weit ins neue Jahr hinein keine Abrechnungen verfügbar. In diesen Fällen können zur ersten Abschätzung auch ältere Daten herangezogen werden.

Wichtig ist auch, dass Energieverbrauch, der an Dritte weitergeleitet wird, nicht mehr in den Bilanzkreis des eigenen Unternehmens fällt. Dies ist natürlich nicht nur für die Bestimmung des Gesamtenergieverbrauchs wichtig, sondern auch für eine ordnungsgemäße Abrechnung des Energieverbrauchs des Mieters. Vorsicht: Bei Eigenstromanlagen und den dadurch erhaltenen Umlagen.

Gesetzliche Anforderungen und Normen: Welche Pflichten hat Ihr Unternehmen?

Selbst wenn der Fokus meines Unternehmens nicht auf den Einsparungen von Energie liegt, warum sollte ich dann trotzdem über meinen eigenen Verbrauch informiert sein? Die Antwort wurde in der Einleitung bereits angerissen und wir gehen hier jetzt noch etwas genauer darauf ein. Aus dem Energieverbrauch leiten sich Pflichten ab.

Seit November 2023, das Energieeffizienzgesetz veröffentlicht wurde, sind Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/a (entspricht 2.500.000 kWh/a) etwa zu folgenden Tätigkeiten verpflichtet:

1. Erstellung eines Umsetzungsplans für wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen

      Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu identifizieren und zu bewerten. Besonders wirtschaftliche Maßnahmen (d. h. solche mit einer Amortisationszeit von unter 50 % der typischen Nutzungsdauer) müssen in einem Umsetzungsplan dokumentiert werden. Zwar besteht (noch) keine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung dieser Maßnahmen, aber die Dokumentationspflicht ist bindend. Die Umsetzungspläne können entweder auf der Webseite oder im Rahmen des Jahresabschlussberichts veröffentlicht werden.

      2. Abwärmenutzungspflicht

      Unternehmen müssen zukünftig ihre entstehende Abwärme erfassen, bewerten und möglichst vermeiden oder nutzbar machen. Dies betrifft z. B. die interne Nutzung (z. B. Vorwärmen von Wasser oder Räumen) oder die Einspeisung in ein Wärmenetz.

      Verpflichtend ist außerdem die Meldung dieser anfallenden Abwärmemengen in der Plattform für Abwärme, zu finden bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)

      Befindet sich der Energieverbrauch eines Unternehmens jedoch über 7,5 GWh/a, ist das Unternehmen dazu verpflichtet, ein Energiemanagementsystem einzuführen.

      Fazit: Handlungsempfehlungen für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch,

      Wie durch den Artikel bereits klar geworden ist, ist die Erfassung und Dokumentation des eigenen Energieverbrauchs relevant, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen und um Energie zu sparen (hierzu wird es hier in Kürze noch einen weiteren Artikel geben).

      Die klare Handlungsempfehlung von unserer Seite ist:

      • Überprüfen Sie zeitnah, ob Ihr Unternehmen die 2,5-GWh-Schwelle überschreitet.
      • Identifizieren Sie wirtschaftliche Maßnahmen frühzeitig und führen Sie eine Kosten-Nutzen-Bewertung durch.
      • Richten Sie ein internes Monitoring ein.
      • Halten Sie Fristen ein und dokumentieren Sie alle Schritte nachvollziehbar.

      Selbstverständlich können Sie uns bei Fragen zu Ihrem Energieverbrauch jederzeit kontaktieren!

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