Plattform für Abwärme: Was Unternehmen jetzt zur Meldepflicht nach EnEfG wissen müssen

Datenmeldung von Abwärmepotentialen : Eine Übersicht

Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nimmt der Gesetzgeber Unternehmen zunehmend in die Pflicht, ungenutzte Energiequellen systematisch zu erfassen – insbesondere industrielle Abwärme. Seit November 2023 sind viele Betriebe verpflichtet, ihre Abwärmedaten zentral an die Plattform für Abwärme zu melden, die von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Auftrag des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betrieben wird.

Doch was genau ist diese Plattform, welche Unternehmen sind betroffen und welche Daten müssen gemeldet werden? In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Hintergründe gelten, wie die Datenmeldung funktioniert und welche Chancen für Effizienz und Kooperation sich aus der neuen Transparenz ergeben.

Was ist die Plattform für Abwärme und welche Ziele verfolgt sie?

Die Plattform für Abwärme ist ein zentrales digitales Register, das im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) eingeführt wurde. Sie dient dazu, Abwärmepotentiale in Deutschland sichtbar zu machen, die bislang ungenutzt bleiben.

Ziel ist es, industrielle Abwärmequellen öffentlich zugänglich zu machen, um eine sinnvolle Weiternutzung durch Dritte – z. B. benachbarte Unternehmen, Wärmenetzbetreiber oder Kommunen – zu ermöglichen. Damit soll ein aktiver Beitrag zur Reduktion des Primärenergieverbrauchs, zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse und zur Stärkung der Energieeffizienz geleistet werden.

Die Plattform verfolgt dabei nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische Ziele: Durch die Offenlegung von Abwärmepotentialen entstehen neue Kooperationsmöglichkeiten zwischen Betrieben, Energieversorgern und Infrastrukturbetreibern – ganz im Sinne einer sektorübergreifenden Energiewende.

Pflicht zur Abwärmedatenmeldung: Wer ist betroffen?

Mit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) im Jahr 2023 wurde erstmals eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Abwärmedaten eingeführt. Diese Pflicht richtet sich an Unternehmen, die in ihren Prozessen relevante Mengen industrieller Abwärme erzeugen – unabhängig davon, ob diese bisher genutzt oder ungenutzt abgeführt wird.

Konkret betrifft die Meldepflicht alle Unternehmen, die mehr als 2,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch im Mittel der letzten 3 Jahre verbraucht haben (Grenzwert gemäß EnEfG),

 Diese Unternehmen sind verpflichtet, die entsprechenden Informationen über ihre Abwärmequellen auf der Plattform für Abwärme zu erfassen und zu veröffentlichen. Die Daten müssen dabei standortbezogen und nachvollziehbar bereitgestellt werden – inklusive Temperatur, Wärmemenge, Nutzungszeitfenster und jährlicher Verfügbarkeit.

Dabei müssen aber nicht alle Potentiale registriert werden. Im Merkblatt für die Plattform für Abwärme sind einige Ausnahmen dargestellt. Grundsätzlich etwa müssen diffuse Abwärmequellen nicht angegeben werden. Dies würde etwa einen Elektromotor betreffen, der in einer Halle steht. Dieser generiert zwar Abwärme, da diese aber nicht geführt ist, kann das Potential vernachlässigt werden. Weitere Ausnahmen bilden die Betriebsdauer und die Temperatur des Abwärmepotentials. Alle geführten Quellen mit weniger als 1.500 Betriebsstunden im Jahr und einer mittleren Abwärmetemperatur von weniger als 25°C können ebenfalls vernachlässigt werden. Ersteres betrifft häufig Klimaanlagen, zweiteres Lüftungsanlagen oder Abwasser.

Darüber hinaus sind noch Bagatellgrenzen vorhanden. Quellen für Abwärme müssen nur dann berücksichtigt werden, wenn das Abwärmepotential über 200 MWh/a (200.000 kWh/a) liegt. Eine Registrierungspflicht besteht darüber hinaus dann auch nur, wenn die Summe der auf einen Standort bezogene Abwärmemenge 800 MWh/a (800.000 kWh/a) überschreitet.

Fristen und Pflichten zur Abwärmeerfassung im Überblick

Die Erfassung und Meldung von Abwärmedaten ist im Energieeffizienzgesetz (§ 17 EnEfG) klar geregelt und mit verbindlichen Fristen versehen. Unternehmen, die unter die gesetzlichen Vorgaben fallen, müssen ihre Abwärmedaten erstmals bis spätestens zum 01. Januar 2025 auf der Plattform für Abwärme eintragen – und danach regelmäßig jährlich bis zum 31.03. aktualisieren.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für ein Unternehmen, das zur Frist im Januar 2025 eine Einreichung vorgenommen hat, keine erneute Einreichung bis zum 31.03.2025 durchzuführen war. Hierzu gibt es eine schriftliche Bestätigung auf der Webseite der Plattform für Abwärme. Sollte sich aber an der Abwärmesituation vor Ort eine grundlegende Änderung ergeben, ist dies zu registrieren.

Für ein Unternehmen, das zwar zur Registrierung verpflichtet ist, aber bei dem keine Abwärmepotentiale identifiziert worden sind, ist keine Registrierung auf der Plattform für Abwärme nötig. Eine Leermeldung ist nicht vorgesehen.

Wichtig zu beachten: Die Pflicht, Abwärme zu erfassen, ersetzt nicht die in §16 geregelte Pflicht, Abwärme zu vermeiden. Die Registrierung schafft vielmehr nur eine Basis und damit eine erste Ausgangssituation für nächste Schritte, vermeidbare Abwärme zu reduzieren.

Abwärme effizient nutzen: Welche Chancen bietet die Plattform?

Die Plattform für Abwärme bietet nicht nur einen gesetzlichen Rahmen zur Datenerfassung, sondern eröffnet auch konkrete Chancen für Unternehmen, ihre Abwärme wirtschaftlich zu nutzen. Denn was früher als unvermeidlicher Energieverlust galt, kann heute – dank technischer Innovationen und besserer Vernetzung – als wertvolle Energiequelle dienen.

Durch die zentrale Veröffentlichung auf der Plattform wird erstmals sichtbar, wo und in welchem Umfang Abwärme verfügbar ist. Das schafft die Grundlage für Kooperationen mit Wärmenetzbetreibern, kommunalen Energieversorgern oder benachbarten Unternehmen, die diese Abwärme gezielt in ihren Prozessen oder zur Gebäudeversorgung einsetzen können.

Zusätzlich ergeben sich folgende Potentiale für Unternehmen:

  • Kostenreduktion durch interne Nutzung der eigenen Abwärme z. B. zur Vorwärmung von Prozesswasser oder Raumheizung
  • Neue Erlösmodelle durch die externe Einspeisung in Nah- oder Fernwärmenetze
  • Imagegewinn durch transparente und nachhaltige Energienutzung

Langfristig kann die intelligente Nutzung von Abwärme nicht nur zur Reduzierung der Energiekosten, sondern auch zur Erfüllung von Klimazielen und Nachhaltigkeitsstrategien beitragen. Die Plattform dient dabei als wichtiger Hebel für die praktische Umsetzung der Energiewende in der Industrie.

Die Sektorkopplung wird von Experten als der schlafende Riese der Energiewende bezeichnet: Einem sehr großen Potential steht bisher geringe Nutzung entgegen. Mittlerweile sind über die Plattform für Abwärme bereits erste Ergebnisse veröffentlicht. Bis zum 01. Mai 2025 wurden 22.000 Potentiale veröffentlicht, die eine Wärmemenge von insgesamt 223 TWh umfassen. Im Jahr 2020 lag der Wärmebedarf in Deutschland bei rund 1.200 TWh, die Abwärme könnte also bis zu 18,5 % des Bedarfs abdecken.

Fazit: Transparenz schaffen und Abwärme als Energiequelle nutzen

Die gesetzlich verankerte Plattform für Abwärme ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Energieeffizienz und Ressourcentransparenz in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen, die ihre Abwärmepotentiale systematisch erfassen und offenlegen, erfüllen nicht nur gesetzliche Vorgaben – sie eröffnen sich zugleich neue ökonomische und ökologische Chancen.

Ob durch interne Rückgewinnung oder externe Nutzung: Wer Abwärme als strategische Energiequelle betrachtet, kann Energiekosten senken, Emissionen reduzieren und aktiv zur Erreichung nationaler Klimaziele beitragen. Die Plattform fungiert dabei als zentrale Schnittstelle, um Potentiale sichtbar zu machen und Kooperationen zu fördern.

Klar ist: Die Zukunft gehört Unternehmen, die Energie ganzheitlich denken – und Abwärme nicht mehr ungenutzt verpuffen lassen.

Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen von der Meldepflicht betroffen ist oder wie Sie Ihre Abwärmedaten effizient erfassen und melden können?

Unsere Expert:innen unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und zeigen Ihnen individuelle Potentiale zur Abwärmenutzung auf.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – gemeinsam machen wir Ihre Abwärme sichtbar und wirtschaftlich nutzbar!

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